Montag, August 24, 2009

Das Internet im Grundgesetz


Das Internet im Grundgesetz
Seit 1. August 2009 steht das Internet im Grundgesetz. Natürlich wird das Wort Internet nicht erwähnt, ein Gesetzgeber ist ja immer völlig neutral. Daher lautet der §91c

(1) Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken.
(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen....
(3) Die Länder können darüber hinaus den gemeinschaftlichen Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten Einrichtungen vereinbaren.
(4) Der Bund errichtet zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bund ein Verbindungsnetz....

Der Wortlaut sollte eigentlich auch im Internet unter http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_08.html nachzulesen sein. Aber die Seite des Bundestags ist heute, 24 Tage nach dem Inkrafttreten noch nicht up to date.
Das Internet ist also erwachsen geworden und in Deutschland Teil des Grundgesetzes. Damit ist eine Innovation abgeschlossen.

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